Als Wahlarztpraxis rechnen wir privat ab. Sie erhalten eine Honorarnote und bekommen von Ihrer Krankenkasse einen Teil der Kosten zurück. Hier sehen Sie, wie das funktioniert.
Als Wahlarztpraxis behandeln wir Patientinnen und Patienten aller Krankenkassen. Wie viel Sie zurückbekommen, hängt von Ihrer Kasse und der Leistung ab. Wichtige Stichworte:
Sie werden bei uns behandelt und erhalten im Anschluss eine detaillierte Honorarnote mit allen Leistungen.
2. Bezahlung
Sie begleichen die Honorarnote direkt in der Praxis oder per Überweisung.
3. Einreichung
Sie reichen die Honorarnote bei Ihrer Krankenkasse ein, bei der ÖGK zum Beispiel online über WAHonline.
4. Rückerstattung
Die Kasse erstattet einen Teil des Kassentarifs, nicht der Rechnung. Die Höhe hängt von Kasse und Leistung ab.
Was Ihre Kasse erstattet.
ÖGK
80 Prozent des Kassentarifs
Für Kassenleistungen wie Füllungen erstattet die ÖGK 80 Prozent des Kassentarifs. Mundhygiene ist für Erwachsene keine Kassenleistung.
BVAEB, SVS, KFA
Eigene Regeln
BVAEB und SVS erstatten nach Vertragstarif und leisten Zuschüsse, etwa zur Mundhygiene. Bei der KFA Graz gilt der Vertragstarif abzüglich 10 Prozent Behandlungsbeitrag.